Vorschriften und Bestimmungen
Verordnung
GESCHÄFTSORDNUNG DES CAMPINGPLATZES
Die vorliegende Ordnung, die Preisliste und die Buchungsbedingungen werden dem Kunden bei seiner Ankunft zur Kenntnis gebracht und sind am Eingang und im Inneren des Campingplatzes ausgehängt. Das Betreten des Campingplatzes stellt eine vorbehaltlose Annahme durch den Kunden dar.
ART. 1 – Zugang zum Campingplatz
- Wer aus welchem Grund auch immer den Campingplatz betreten möchte, muss eine Genehmigung der Direktion einholen.
- Zu diesem Zweck muss der Direktion ein gültiges Ausweisdokument zur gesetzlichen Registrierung vorgelegt werden; die Direktion stellt den Kunden einen “PASS” für den Fußgängerzugang aus und registriert das Kennzeichen, das den Zugang mit Fahrzeugen erlaubt.
- Der “PASS” ist streng persönlich und nicht übertragbar auf andere, muss auf Verlangen des Campingplatzpersonals gezeigt werden, auch für den Zugang zu den Schwimmbädern und Transportmitteln des Campingplatzes. Die missbräuchliche Verwendung des Ausweises und seine Nichtvorlage stellen einen Grund für den Ausschluss vom Campingplatz dar.
- Die missbräuchliche Verwendung des Ausweises ist Minderjährigen, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden, der gesetzlich für sie verantwortlich ist, nicht gestattet.
- Der Zugang zum und die Anwesenheit auf dem Campingplatz von unbefugten Personen und/oder die Einführung von nicht angemeldeten Fahrzeugen und Tieren führt zu:
- Verstoß gegen die Regeln der öffentlichen Sicherheit;
- Verstoß gegen die Regeln des Strafgesetzbuches für Hausfriedensbruch, Eindringen in Grundstücke und Gebäude, Diebstahl von Dienstleistungen;
- Vertragsbetrug.
ART. 2 – Mindestaufenthalt
Die Mindestaufenthaltsdauer auf dem Campingplatz beträgt 1 Tag für Stellplätze und 2 Tage für Wohneinheiten.
ART. 3 – Registrierung
Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der aufgezeichneten Daten zu überprüfen, eventuelle Unstimmigkeiten der Direktion mitzuteilen und Änderungen im Voraus mitzuteilen, wie z.B. Stellplatzwechsel, An- und Abreise von Personen.
ART. 4 – Belegung pro Stellplatz - inbegriffene Personen
- Pro Stellplatz ist nicht mehr als eine Besatzung zulässig.
- Im Preis für Jahres-, Saison- und Monatsforfaits sind bis zu vier nicht ersetzbare Personen enthalten.
- Für Jahres- und Saisonforfaits kann der sogenannte "5+2-Ersatzvertrag" vereinbart werden, der die Möglichkeit vorsieht, zu Beginn der Saison bis zu 7 Personen als Gäste auf dem Stellplatz anzugeben, von denen maximal 5 Personen gleichzeitig auf dem Campingplatz anwesend sein dürfen. Der Campingplatz stellt dem Stellplatzinhaber 5 Ausweise aus und behält immer 2 ein. Für die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 5 Personen wird auf die Tagespreisliste des Campingplatzes verwiesen.
- Alle Jahres- und Saisonverträge können mit einem Stromzähler ausgestattet werden, der für den Teil des Stromverbrauchs berechnet wird, der über den im Vertrag festgelegten Wert hinausgeht (angegeben als 180 kW pro Jahr für Saisonplätze und 240 kW pro Jahr für Jahresplätze).
ART. 5 Auswahl und Nutzung von Stellplätzen und Unterkünften
- Der Stellplatz kann vom Kunden unter den vom Personal angegebenen Stellplätzen ausgewählt werden.
Die Unterkunftseinheit (Bungalow, Hütte, Housing Tent, Mobilheim) wird vom Personal je nach Verfügbarkeit zugewiesen. - Die Direktion behält sich das Recht vor, vor dem Eintritt des Kunden in den Campingplatz für den gewählten Zeitraum die Anzahl der zugewiesenen Stellplätze oder Wohneinheiten jederzeit zu ändern, auch nachdem die Anzahlung geleistet wurde. Die Direktion behält sich auch das Recht vor, den Kunden von einem Stellplatz oder einer Wohneinheit zu verweisen, die für die Aktivität und die Arbeiten auf dem Campingplatz notwendig sind.
- Es ist nicht möglich, die Reservierung ohne Genehmigung der Direktion des Campingplatzes auf einen Dritten zu übertragen.
- Stellplätze mit Reservierung können nur mit Genehmigung der Direktion und gegen Zahlung einer jährlich von der Direktion festgelegten Kaution belegt werden.
- Alle Ausrüstungsgegenstände, einschließlich der Fahrzeuge, müssen ordentlich innerhalb der Grenzen des Stellplatzes untergebracht werden.
- Der Kunde ist verpflichtet, sich persönlich um den Stellplatz zu kümmern (Reinigung, Laubsammeln, Rasenmähen, etc. etc.).
- Der Kunde muss seine Campingausrüstung (Wohnwagen, Wohnmobil, Mobilheim, Zelt), deren Zubehör, sofern erlaubt und genehmigt (Vorbauten, Veranden, Pavillons usw.) und die erlaubten Einrichtungsgegenstände (Blumenkästen, Hecken, Gehwege, Matten und andere durchlässige Bodenbeläge, Zäune, Grills, Sofas, Stühle, Schränke usw.) auf dem Stellplatz platzieren, wobei ein freier Rand von mindestens 60 cm zu belassen ist. In jedem Fall muss die Straße, die an den Stellplatz angrenzt, auf einer Mindestbreite von 3 Metern frei von jeglichen Hindernissen, einschließlich vorübergehend geparkter Autos, sein.
- Die Gäste der Wohneinheiten müssen bei ihrer Ankunft eine Kaution in Höhe von 150 Euro hinterlegen, die ihnen bei der Rückgabe der Schlüssel für die Wohneinheit zurückerstattet wird, wenn alles in Ordnung ist. Die Einheit wird am Abreisetag kontrolliert. Der Kunde verpflichtet sich, die Anlage, die Ausstattung und das Mobiliar pfleglich zu behandeln und sauber zu halten. Etwaige Schäden oder Mängel sind der Direktion innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft zu melden, andernfalls haftet der Gast persönlich. Die Direktion è ist berechtigt, die Unterkunft jederzeit zu kontrollieren.
- Am Ende des Aufenthaltes kann der Kunde Anträge auf monatliche Pauschalbuchungen für die folgende Saison stellen.
- Jedes Jahr können Saison- und Jahreskunden die Direktion um eine Rückbestätigung der in der laufenden Saison mit Saison- oder Jahrespauschalen belegten Stellplätze bis zum 30.11.
ART. 6 – Zungangs- und Abreisezeiten
- Reservierte Stellplätze können ab 12.00 Uhr, Wohneinheiten ab 16.00 Uhr bezogen werden.
- Erfolgt die Abreise nicht innerhalb der vorgeschriebenen täglichen Frist, d. h. bis 12.00 Uhr für Stellplätze und bis 10.00 Uhr für Wohneinheiten, so hat der Kunde den Aufenthalt auch am Abreisetag zu bezahlen.
ART. 7 – Tagesgäste - Besucher
- Die Direktion behält sich das Recht vor, Tagesbesucher und Gäste, immer ohne begleitende Hunde, mit Erlaubnis für maximal 2 Stunden kostenlos einzulassen, vorbehaltlich der organisatorischen Anforderungen des Unterkunftskomplexes.
- Eine anschließende Verlängerung des Aufenthalts muss von der Direktion genehmigt werden und hat die Bezahlung des Aufenthalts gemäß der Preisliste zur Folge. In diesem Zusammenhang müssen alle Änderungen des Aufenthalts bis 20.00 Uhr gemeldet werden.
- Besucher und Gäste dürfen den Campingplatz nur zu Fuß und während der Tageszeit betreten.
- Die Gäste des Campingplatzes sind verpflichtet, sich zu vergewissern, dass ihre Gäste über eine Genehmigung der Direktion verfügen, und sind für deren Verhalten auf dem Campingplatz verantwortlich.
ART. 8 - Tiere
- Die Zulassung von Tieren liegt im Ermessen der Direktion. Auf dem Campingplatz können Hunde aller Größen zugelassen werden, mit Ausnahme der folgenden Rassen: Rottweiler, Neapolitanische Dogge, Korsen, Bulldogge, Pitbull, Bullterrier, Dogo und bestimmte Arten von Schäferhunden, Hunde aus der Familie der Molosser und Kreuzungen zwischen diesen Rassen. Die oben genannte Liste ist nicht erschöpfend und Hunde - auch verschiedener Rassen - werden nur mit schriftlicher Genehmigung der Direktion zugelassen, die nach Vorlage der Dokumente und eines Fotos des Hundes oder des Hundes selbst erteilt wird. Andere Haustiere sind erlaubt, mit einem Maximum von 2 Haustieren pro Einrichtung. Die Tiere müssen von einem Impfpass und einer Kopie des Gesundheitszeugnisses begleitet sein.
- Hunde müssen im Campingplatz immer an der Leine geführt werden (maximale Länge 1,5 m); der Besitzer muss jederzeit einen Maulkorb tragen, der im Falle einer Gefahr für Mensch oder Tier zu verwenden ist (Ord. Min. Sal. über den Schutz der öffentlichen Sicherheit vor Aggressionen durch Hunde; Art. 672cp; Art. 2052 cc). Die Besitzer sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu entsorgen und dafür zu sorgen, dass sie andere Gäste des Campingplatzes nicht stören. Katzen und andere Haustiere dürfen nicht außerhalb der Stellplätze oder Wohneinheiten gelassen werden. Es ist verboten, Tiere in das Schwimmbad, den Supermarkt und den Spielplatz mitzunehmen. Haustiere dürfen auf dem Gelände des Campingplatzes nicht allein gelassen werden.
- Die Besitzer der Haustiere haften für alle Schäden, die sie Dritten oder dem Gelände des Campingplatzes zufügen.
- Hunde dürfen nicht an den Strand, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen, in Übereinstimmung mit der Hafenmeisterverordnung. Den Hunden ist der Zugang und die Benutzung der Toiletten und Duschen untersagt und sie dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gewaschen werden.
ART. 9 – Ruheordnung
- Verhalten, Aktivitäten, Spiele und die Benutzung von Geräten, die die Gäste des Campingplatzes stören, müssen jederzeit vermieden werden.
- Insbesondere sind während der Ruhezeiten von 14:00 bis 16:00 Uhr und von Mitternacht bis 7:00 Uhr folgende Handlungen nicht erlaubt: - die Benutzung von Tonanlagen; - die Benutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen und -geräten; - das Be- und Entladen von Gepäck; - der Auf- und Abbau von Zelten oder Konstruktionen.
Das Ein- und Ausfahren und der Verkehr von Kraftfahrzeugen ist von 24:00 bis 7:00 Uhr grundsätzlich verboten. - Bei der Benutzung von Elektrorollern ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und die Verkehrszeichen zu beachten. Sie dürfen nur mit einem Schutzhelm benutzt werden.
ART. 10 – Fahrzeugverkehr und Parken - Wohnwageneinfahrt
- Nur vom Kunden gekennzeichnete und durch das Kennzeichen identifizierte Autos und Motorräder dürfen den Campingplatz befahren. Pro Stellplatz oder Wohneinheit darf sich immer nur ein Fahrzeug auf dem Campingplatz befinden.
- Alle Fahrzeuge dürfen nur zum Befahren und Verlassen des Campingplatzes verwendet werden, und zwar während der erlaubten Zeiten, im Schritttempo und in Übereinstimmung mit den dafür vorgesehenen Schildern. Von Mitternacht bis 7 Uhr morgens ist es verboten, sich mit Autos und Motorrädern auf dem Campingplatz zu bewegen; es ist immer verboten, sich mit Autos und Motorrädern im Bereich des Spielplatzes zu bewegen.
- Autos und Motorräder müssen auf dem Stellplatz geparkt werden, der mit der Ausrüstung des Kunden belegt sein muss, die den notwendigen Platz frei lässt, oder auf dem zugewiesenen Parkplatz. Die Kraftfahrzeuge der Kunden in den Unterkunftseinheiten (Bungalows, Hütten, Wohnzelte, Wohnmobile) müssen ausschließlich auf dem zugewiesenen Stellplatz abgestellt werden; andernfalls werden sie auf Kosten des Kunden entfernt. Falsch geparkte Fahrzeuge werden daher mit einem Bußgeld von €. 40,00 und werden auf Kosten und Verantwortung des Kunden entfernt.
- Die Erlaubnis der Zufahrt mit dem Auto, durch das Lesen des Nummernschildes, kann im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften, von der Verwaltung zurückgenommen werden.
ART. 11 – Kinder
Die Erwachsenen sind für das Verhalten ihrer Kinder verantwortlich, damit sie die Ruhe und Sicherheit der anderen Gäste nicht stören.
ART. 12 – Verschiedene Verbote
Es ist verboten:
- Müll außerhalb der Mülltonnen und Abfallbehälter zu entsorgen und Sondermüll oder gefährliche Abfälle auf dem Gelände des Campingplatzes zurückzulassen.
- Löcher in den Boden oder in Gräben zu graben und die Stellplatzgrenzen zu verändern.
- Den Raum außerhalb des Stellplatzes in irgendeiner Weise zu besetzen. Es ist obligatorisch, einen freien Rand von mindestens 60 cm innerhalb des Stellplatzes zu lassen.
- Feuer im Freien zu entzünden.
- Mehr als eine Gasflasche auf dem Stellplatz aufzubewahren, die nicht an das Gasversorgungssystem angeschlossen ist.
- Auf dem Stellplatz, in den dort installierten Unterkünften und in den Wohnmobilen des Kunden Elektro- und Gasinstallationen zu benutzen, die nicht den für ihre Benutzung geltenden Vorschriften entsprechen.
- Auf dem Stellplatz ohne schriftliche Genehmigung der Campingplatzleitung Arbeiten jeglicher Art unter Verwendung von lärmenden oder mit Strom versorgten Geräten auszuführen oder von Dritten ausführen zu lassen. Solche Arbeiten dürfen an den Wochenenden und an allen Tagen von Mai bis einschließlich September nicht durchgeführt werden.
- Schädigung der Vegetation und der Einrichtungen des Campingplatzes.
- Öle, Brennstoffe, kochende, salzige oder abfallende Flüssigkeiten zu verschütten oder auf dem Boden zu verteilen. Es ist auch verboten, unbenutzte flüssige oder feste Abfälle oder Farben, Lösungsmittel usw. in die Kanalisation oder andere Abflüsse zu leiten,
- Autos, andere Fahrzeuge, Planen und Gegenstände jeglicher Art, die die Verwendung von Chemikalien oder speziellen Produkten erfordern, außerhalb des dafür vorgesehenen Bereichs am Eingang des Campingplatzes zu waschen.
- Geschirr und Wäsche außerhalb der dafür vorgesehenen Waschbecken zu waschen.
- Abwaschen oder Waschen an den Trinkbrunnen auf dem Campingplatz.
- Wasser zu verschwenden oder zu missbrauchen.
- Strom über die vorgeschriebene Menge (4 Ampere) hinaus verbrauchen und an mehr als eine Steckdose pro Stellplatz anschließen.
- Zäune errichten, alles an Pflanzen anbinden und verankern, Seile in Augenhöhe ziehen und alles andere installieren, was eine potentielle Gefahr darstellen oder ein Hindernis für den freien Durchgang sein könnte.
Kleine Zäune dürfen nur aus besonderen Gründen, z.B. wegen kleiner Kinder oder Hunde, von der Direktion schriftlich genehmigt werden. Unerlaubte Arbeiten werden vom Personal des Campingplatzes auf Kosten des Gastes entfernt. - Mit dem Auto oder einem anderen Transportmittel mit einer Geschwindigkeit, die größer ist als “Schrittgeschwindigkeit”, fahren.
- Installation von Küchen aus starrem Material.
- Pflasterungen auf dem Stellplatz, mit Ausnahme von durchlässigen Matten und kleinen Holzsockeln, die leicht zu entfernen sind und sich immer innerhalb des mit Planen und anderen Schutzvorrichtungen abgedeckten Bereichs befinden; nicht genehmigte Pflasterungen werden vom Personal des Campingplatzes auf Kosten des Gastes entfernt.
- Toiletten, die Formaldehyd enthalten, innerhalb des Campingplatzes zu entleeren.
- Aushänge kommerzieller Natur auf dem Stellplatz anzubringen. Diese Hinweise können an den entsprechenden Aushängen an der Rezeption ausgehängt werden.
- Wasser in Behältern außerhalb und zusätzlich zu den für die Übernachtung vorgesehenen Behältern (Wohnwagen oder Wohnmobile) zu sammeln, insbesondere in einer Größe, die für den normalen Gebrauch nicht geeignet ist. Es ist auch ratsam, die Vorschriften für die Aufbewahrung von Lebensmitteln und Getränken zu beachten und die Behälter zu leeren, wenn sie mehrere Tage lang nicht benutzt werden.
- Kamine und Grills in einem Abstand von weniger als 60 cm zu allen anderen Einrichtungen an den geschlossenen Seiten und weniger als 2 m zu allen anderen Einrichtungen an den offenen Seiten aufzustellen. Feuerstellen oder Grills dürfen nicht unter Bäumen aufgestellt werden, müssen mit einem geeigneten Feuerlöscher versehen sein und der vordere Boden muss aus nicht brennbarem Material bestehen. Sie dürfen nur mit einer erzwungenen Flamme (kein Holz oder Holzkohle) betrieben werden. Ihre Aufstellung bedarf immer der schriftlichen Genehmigung der Direktion.
- Das Befahren fremder Stellplätze, um die Toiletten oder andere Bereiche des Campingplatzes zu erreichen.
ART. 13 – Schutzplanen und Vorzelte.
- Das Anbringen von Schutzabdeckungen für Vorzelte ist nach vorheriger Genehmigung kostenlos zulässig; die Schutzabdeckungen aus selbstverlöschendem oder vorzugsweise feuerfestem Material müssen in jedem Fall:
- nicht an Pflanzen befestigt sein;
- nicht größer als die Abmessungen des Wohnwagens und des Vorzeltes sein und eine Neigung von mehr als 10% aufweisen (Toleranzen: vorne bis 200 cm; an den Seiten bis 20 cm; am First bis 40 cm; abgedeckte Fläche weniger als 2/3 der Gesamtfläche;
- Durchsichtig und aufrollbar sein;
- keine tragenden Rahmen von übermäßiger Wirkung verwenden;
- eine Farbe haben, die mit der Umgebung harmoniert und ästhetisch akzeptabel ist.
- Die Anbringung von Sonnenschirmen oder an der Veranda verankerten Markisen mit reduzierten Abmessungen und in einer Farbe, die mit der installierten Ausrüstung harmoniert, und auf jeden Fall von einem Typ, der mechanisch oder elektrisch aufgerollt werden kann, ist zulässig.
- In keinem Fall dürfen die Seitenabschlüsse der Stellplätze mit Markisen oder anderem festen Material versehen werden.
- Alle Aufbauten müssen auf Anweisung der Direktion und in jedem Fall gleichzeitig mit dem Ende des Aufenthalts entfernt werden; andernfalls hat die Direktion die Möglichkeit, die Entfernung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
- Die Aufstellung von Pavillons ist ohne seitlichen Abschluss und in jedem Fall innerhalb der Grenze von insgesamt 42 Quadratmetern erlaubt, wobei die maximale Überdachung gemäß den Vorschriften zu beachten ist.
Das Gestell und die Schutzplane dürfen nur und ausschließlich auf den Stellplätzen mit einem Jahresvertrag aufgestellt bleiben.
ART.14 – Vorbauten
Vorbauten für Wohnwagen aus Holz und anderen starren Materialien dürfen auf den Stellplätzen aufgestellt werden. Das Aufstellen von Vorbauten unterliegt der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Campingplatzleitung; um diese Genehmigung zu erhalten, muss ein anschaulicher Plan der aufzustellenden Struktur angefertigt werden, der die Maße der Struktur in Länge, Tiefe und Höhe, die verwendeten Materialien, die Außenfarben oder alles andere, was von der Leitung verlangt wird, enthält. In jedem Fall kann der Stellplatz mit maximal drei Modulen eingerichtet werden, davon: Wohnwagen, Voreingang und Veranda.
Die Einrichtung des Voreingangs ist eine Alternative zur Einrichtung jeglicher Struktur (Küchen, Zelte, Iglus, usw.) auf dem Stellplatz, zusätzlich zu der in den folgenden Punkten erwähnten Wohnwagenüberdachung und Veranda. An der kurzen Seite des Vorplatzes können ein 90 cm langer, 80 cm hoher und 40 cm tiefer Gasflaschenbehälter und ein 90 cm langer, 80 cm hoher und 60 cm tiefer Schrank aufgestellt werden
Die Vorplätze können folgende Abmessungen haben
Die Einrichtung des Voreingangs ist eine Alternative zur Einrichtung jeglicher Struktur (Küchen, Zelte, Iglus, usw.) auf dem Stellplatz, zusätzlich zu der in den folgenden Punkten erwähnten Wohnwagenüberdachung und Veranda. An der kurzen Seite des Vorplatzes können ein 90 cm langer, 80 cm hoher und 40 cm tiefer Gasflaschenbehälter und ein 90 cm langer, 80 cm hoher und 60 cm tiefer Schrank aufgestellt werden
Die Vorplätze können folgende Abmessungen haben
- Maximale Tiefe: 2,5 Meter;
- Maximale Höhe: 30 cm mehr als der Wohnwagen;
- Maximale umbaute Fläche: 18 Quadratmeter.
- Die Veranda darf an den Seiten in keiner Weise geschlossen sein. Die Veranda darf nicht geschlossen, gepflastert oder eingezäunt sein; in der Veranda darf eine hölzerne Plattform aufgestellt werden, die mit Füßen vom Boden abgehoben und durch einen abnehmbaren Zaun mit minimaler optischer Wirkung begrenzt ist.
- Die maximale Belegungsfläche des Stellplatzes darf nie mehr als 2/3 der Gesamtfläche des Stellplatzes betragen;
- Der Stellplatz muss immer Platz für ein Auto bieten.
- Vorbauten, Wohnwagenüberdachungen und Veranden dürfen nur in unsicherer Weise, nicht fest mit dem Boden verbunden und nur für die Dauer des Abstellens des Wohnwagens errichtet werden.
Die Genehmigung für das Anbringen von Vorraum, Wohnwagenüberdachung und Veranda ist stets auf die Dauer der Anwesenheit des Wohnwagens auf dem Campingplatz zu beschränken und muss ausdrücklich für jedes Jahr oder eine kürzere Dauer der Anwesenheit auf dem Campingplatz schriftlich erneuert werden.
Insbesondere muss der Vorplatz so gebaut sein, dass er mit mechanischen Mitteln angehoben und bewegt werden kann.
Wenn die Direktion eine Diskrepanz zwischen der erteilten Genehmigung und dem, was der Kunde tatsächlich installiert hat, einschließlich zusätzlicher Strukturen jeglicher Art, feststellt, ordnet sie die sofortige Anpassung der Genehmigung oder die Entfernung von allem, was nicht schriftlich genehmigt wurde, auf Kosten des Kunden an. Andernfalls kann die Direktion die Entfernung direkt vornehmen, wobei die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
Bei Saison- und Jahresverträgen können Voreingänge installiert werden, die auf Anweisung der Direktion unverzüglich und in jedem Fall zum gleichen Zeitpunkt wie das Ende des Aufenthalts zu entfernen sind. Im Falle von Saisonverträgen muss der Kunde am Ende der Saison alle Strukturen vom Stellplatz entfernen. Bei Nichteinhaltung hat die Campingplatzverwaltung die Möglichkeit, die Voreintragungen auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Bei Nichtverlängerung des Jahres- oder Saisonvertrages muss der Vorplatz auf jeden Fall zusammen mit allen anderen Einrichtungen auf Kosten und unter der Obhut des Kunden vom Stellplatz entfernt werden.
Wünscht der Kunde eine Überwinterung und verpflichtet er sich, den Wohnwagen in den Monaten Oktober bis einschließlich März in keiner Weise zu benutzen, so wird die Direktion nach eigenem Ermessen die besten Vorkehrungen für die Lagerung, den Umzug oder das Belassen des Wohnwagens und des Vorplatzes auf dem Stellplatz treffen.
In jedem Fall, am Ende des Vertrages, saisonal oder jährlich, von Zeit zu Zeit im Gange, wenn die Verwaltung der Auffassung, dass der Stellplatz aus irgendeinem Grund frei ist, müssen die Strukturen auf Kosten des Kunden entfernt werden.
Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, saisonal oder jährlich, è vorbehaltlich der vollständigen Einhaltung dieser Bestimmungen und andere Vorschriften des Campingplatzes.
Den Kunden wird empfohlen, im Voraus eine Versicherung sowohl für die Einrichtungen und die Ausrüstung als auch für die Risiken des Campings abzuschließen.
Wir erinnern Sie daran, dass es gute Praxis ist, einen Feuerlöscher zu haben, der für die verwendete Ausrüstung geeignet ist.
ART. 14 a - Reservierte Sanitäranlagen, Duschen
Auf den Stellplätzen können auch abnehmbare Gegenstände installiert werden, die die Funktion von Toilettenblöcken, WC und Duschen haben und den Bewohnern des Stellplatzes vorbehalten sind. Die Gegenstände können aus Holz oder anderen festen Materialien bestehen. Die Direktion erstellt zwei Schemata, die von den Kunden bei der Errichtung der Sanitäranlagen zu beachten sind, und zwar hinsichtlich der Abmessungen, der zu verwendenden Materialien, der Farben und der Standardisierung der dort aufgestellten Geräte.
Die Einrichtung der Sanitäranlagen unterliegt der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Campingplatzdirektion. Um die Genehmigung zu erhalten, muss ein anschaulicher Plan der zu installierenden Struktur angefertigt werden, der die Maße der Struktur in Länge, Tiefe und Höhe, die verwendeten Materialien, die Außenfarben und/oder alles andere, was von der Direktion verlangt wird, enthält.
Ein Plan des Stellplatzes muss ebenfalls vorgelegt werden, auf dem alle dort platzierten Geräte und ihre Maße angegeben sind.
Wir erinnern Sie auch daran, dass:
Die Serviceblöcke können einer vorübergehenden kommunalen Genehmigung unterliegen, falls diese erforderlich ist, und müssen vom Campingplatz beantragt werden und haben eine maximale Dauer von 6 Monaten pro Jahr.
Die Genehmigung zur Installation der Serviceblöcke ist immer auf die Dauer der Anwesenheit auf dem Campingplatz mit dem Wohnwagen begrenzt und muss ausdrücklich schriftlich für jedes Jahr oder eine kürzere Dauer der Anwesenheit auf dem Campingplatz erneuert werden.
Insbesondere muss der Serviceblock mit Maßnahmen (Robustheit des Sockels usw.) gebaut werden, die ein Anheben und Bewegen mit mechanischen Mitteln ermöglichen und erleichtern.
Stellt die Direktion eine Diskrepanz zwischen der erteilten Genehmigung und dem, was der Kunde tatsächlich installiert hat, fest, ordnet sie die sofortige Anpassung der Genehmigung oder die Entfernung des Serviceblocks auf Kosten des Kunden an.
Erfolgt keine Anpassung, entfernt die Direktion den Serviceblock direkt auf Kosten des Kunden.
In jedem Fall, am Ende des Saison- oder Jahresvertrags, von Zeit zu Zeit im Gange, wenn die Direktion der Ansicht ist, dass der Stellplatz aus irgendeinem Grund frei ist, müssen die Einrichtungen auf Kosten und Pflege des Kunden entfernt werden.
Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, Saison- oder Jahresvertrag, unterliegt der vollständigen Einhaltung dieser Bestimmungen und anderer Vorschriften des Campingplatzes.
Die Einrichtung der Sanitäranlagen unterliegt der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Campingplatzdirektion. Um die Genehmigung zu erhalten, muss ein anschaulicher Plan der zu installierenden Struktur angefertigt werden, der die Maße der Struktur in Länge, Tiefe und Höhe, die verwendeten Materialien, die Außenfarben und/oder alles andere, was von der Direktion verlangt wird, enthält.
Ein Plan des Stellplatzes muss ebenfalls vorgelegt werden, auf dem alle dort platzierten Geräte und ihre Maße angegeben sind.
- Maximale Länge: 2 Meter
- Maximale Tiefe: 1,8 Meter
- Maximale Höhe: 2,20 Meter innen und 2,40 Meter außen.
Wir erinnern Sie auch daran, dass:
- Die maximale Belegungsfläche des Stellplatzes darf niemals 2/3 der gesamten Fläche des Stellplatzes überschreiten
- Es muss jederzeit möglich sein, ein Auto innerhalb des Stellplatzes zu parken.
Die Serviceblöcke können einer vorübergehenden kommunalen Genehmigung unterliegen, falls diese erforderlich ist, und müssen vom Campingplatz beantragt werden und haben eine maximale Dauer von 6 Monaten pro Jahr.
Die Genehmigung zur Installation der Serviceblöcke ist immer auf die Dauer der Anwesenheit auf dem Campingplatz mit dem Wohnwagen begrenzt und muss ausdrücklich schriftlich für jedes Jahr oder eine kürzere Dauer der Anwesenheit auf dem Campingplatz erneuert werden.
Insbesondere muss der Serviceblock mit Maßnahmen (Robustheit des Sockels usw.) gebaut werden, die ein Anheben und Bewegen mit mechanischen Mitteln ermöglichen und erleichtern.
Stellt die Direktion eine Diskrepanz zwischen der erteilten Genehmigung und dem, was der Kunde tatsächlich installiert hat, fest, ordnet sie die sofortige Anpassung der Genehmigung oder die Entfernung des Serviceblocks auf Kosten des Kunden an.
Erfolgt keine Anpassung, entfernt die Direktion den Serviceblock direkt auf Kosten des Kunden.
In jedem Fall, am Ende des Saison- oder Jahresvertrags, von Zeit zu Zeit im Gange, wenn die Direktion der Ansicht ist, dass der Stellplatz aus irgendeinem Grund frei ist, müssen die Einrichtungen auf Kosten und Pflege des Kunden entfernt werden.
Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, Saison- oder Jahresvertrag, unterliegt der vollständigen Einhaltung dieser Bestimmungen und anderer Vorschriften des Campingplatzes.
ART. 14 b - Mobilheime oder Wohnwagen
Auf den Stellplätzen können die Kunden mit Genehmigung abnehmbare Gegenstände, wie z. B. Wohnmobile, aufstellen, die den Bewohnern des Stellplatzes vorbehalten sind.
Um die Genehmigung zu erhalten, muss ein anschaulicher Plan der aufzustellenden Struktur erstellt werden, der die Maße der Struktur in Länge, Tiefe und Höhe, die verwendeten Materialien, die Außenfarben und/oder alles andere, was von der Direktion verlangt wird, enthält.
Ein Plan des Stellplatzes muss ebenfalls vorgelegt werden, mit Kennzeichnung aller dort aufgestellten Geräte und deren Abmessungen.
Die Schlafplätze in den Mobilheimen entsprechen den vom Hersteller angegebenen. Alle Mobilheime müssen über eine reservierte, nicht überdachte Fläche verfügen, einschließlich eines Parkplatzes, der ebenfalls auf verschiedenen Plätzen liegt und ihrer Gesamtfläche entspricht. Die Mobilheime müssen:
a) die Drehmechanismen in Betrieb halten;
b) keine permanente Verbindung mit dem Boden haben und die Verbindungen zu den technischen Netzen müssen jederzeit abnehmbar sein.
Es darf nur eine offene Veranda, die nur mit einer Überdachung versehen ist, aufgestellt und an das Wohnmobil angeschlossen werden. Die verwendeten Materialien müssen in jedem Fall fest, abbaubar und transportfähig sein. Veranden müssen ebenfalls gemäß Absatz 1 zugelassen sein.
Das Anbringen von Schutzplanen an den Seiten der Veranda ist genehmigungs- und gebührenpflichtig; die Schutzplanen aus selbstlöschendem oder vorzugsweise feuerfestem Material müssen auf jeden Fall durchsichtig und aufrollbar sein und ästhetisch akzeptabel aussehen.
Alle Aufbauten müssen auf Anweisung der Direktion und in jedem Fall gleichzeitig mit dem Ende des Aufenthalts entfernt werden; andernfalls hat die Direktion das Recht, die Entfernung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
Es ist erlaubt, auf der Rückseite des Mobilheims, d.h. auf der der Straße abgewandten Seite, eine Werkzeugkiste mit folgenden Abmessungen zu installieren: maximale Höhe 180 cm, maximale Breite 150 cm, maximale Tiefe 80 cm. Jegliche Gegenstände, z.B. Waschmaschine, Waschbecken usw., müssen im Schrank selbst untergebracht werden; außerhalb des Schranks dürfen keine Gegenstände untergebracht werden.
Eine Ausnahme bildet der Schrank/Bodenständer, der an der Rückseite des Wohnmobils angebracht werden darf. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Fahrräder während der Schließzeit mit einer Plane abgedeckt werden dürfen, die während der Öffnungszeit des Campingplatzes entfernt werden muss und in jedem Fall ästhetisch akzeptabel sein muss.
Außerdem ist es verboten, die freie Bodenfläche mit nicht durchlässigen Planen abzudecken. Als Alternative ist ein kleiner Durchgang mit Pflasterung im Freien, ausschließlich für den Eingang des Wohnmobils und um das Wohnmobil selbst herum, erlaubt. Für den Durchgang von der Straße zum Eingang des Wohnmobils sind zwei Reihen von Stellplätzen erlaubt, und eine Reihe entlang der Umrandung, mit einer Standardgröße von 40 cm x 40 cm.
Die Installation jeglicher Art von Zaun, oder Stangen oder Ketten, abnehmbar und nicht abnehmbar, die den dem Kunden zugewiesenen Stellplatz abgrenzen, ist nicht erlaubt.
Stellt die Direktion Unstimmigkeiten zwischen der erteilten Genehmigung und der vom Kunden tatsächlich errichteten Anlage fest, ordnet sie die sofortige Anpassung der Genehmigung oder deren Entfernung auf Kosten des Kunden an. Wird keine Anpassung vorgenommen, veranlasst die Direktion direkt die Entfernung auf Kosten und unter der Obhut des Kunden.
Die Entfernung auf Kosten und unter der Obhut des Kunden wird auch im Falle der Nichteinhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und regionalen Vorschriften veranlasst.
Im Falle des Kaufs eines Mobilheims direkt vom Campingplatz verpflichtet sich der Kunde, niemals und ohne Grund den äußeren Zustand der Struktur zu verändern und Strom und Gas je nach Verbrauch zu bezahlen.
In jedem Fall, am Ende des Saison- oder Jahresvertrags, von Zeit zu Zeit im Gange, wenn die Direktion der Ansicht ist, dass der Stellplatz aus irgendeinem Grund frei ist, müssen die Strukturen auf die Pflege und Kosten des Kunden entfernt werden.
Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, Saison- oder Jahresvertrag, unterliegt der vollständigen Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen und der anderen Vorschriften des Campingplatzes und des Gesetzes.
Um die Genehmigung zu erhalten, muss ein anschaulicher Plan der aufzustellenden Struktur erstellt werden, der die Maße der Struktur in Länge, Tiefe und Höhe, die verwendeten Materialien, die Außenfarben und/oder alles andere, was von der Direktion verlangt wird, enthält.
Ein Plan des Stellplatzes muss ebenfalls vorgelegt werden, mit Kennzeichnung aller dort aufgestellten Geräte und deren Abmessungen.
Die Schlafplätze in den Mobilheimen entsprechen den vom Hersteller angegebenen. Alle Mobilheime müssen über eine reservierte, nicht überdachte Fläche verfügen, einschließlich eines Parkplatzes, der ebenfalls auf verschiedenen Plätzen liegt und ihrer Gesamtfläche entspricht. Die Mobilheime müssen:
a) die Drehmechanismen in Betrieb halten;
b) keine permanente Verbindung mit dem Boden haben und die Verbindungen zu den technischen Netzen müssen jederzeit abnehmbar sein.
Es darf nur eine offene Veranda, die nur mit einer Überdachung versehen ist, aufgestellt und an das Wohnmobil angeschlossen werden. Die verwendeten Materialien müssen in jedem Fall fest, abbaubar und transportfähig sein. Veranden müssen ebenfalls gemäß Absatz 1 zugelassen sein.
Das Anbringen von Schutzplanen an den Seiten der Veranda ist genehmigungs- und gebührenpflichtig; die Schutzplanen aus selbstlöschendem oder vorzugsweise feuerfestem Material müssen auf jeden Fall durchsichtig und aufrollbar sein und ästhetisch akzeptabel aussehen.
Alle Aufbauten müssen auf Anweisung der Direktion und in jedem Fall gleichzeitig mit dem Ende des Aufenthalts entfernt werden; andernfalls hat die Direktion das Recht, die Entfernung auf Kosten des Kunden vorzunehmen.
Es ist erlaubt, auf der Rückseite des Mobilheims, d.h. auf der der Straße abgewandten Seite, eine Werkzeugkiste mit folgenden Abmessungen zu installieren: maximale Höhe 180 cm, maximale Breite 150 cm, maximale Tiefe 80 cm. Jegliche Gegenstände, z.B. Waschmaschine, Waschbecken usw., müssen im Schrank selbst untergebracht werden; außerhalb des Schranks dürfen keine Gegenstände untergebracht werden.
Eine Ausnahme bildet der Schrank/Bodenständer, der an der Rückseite des Wohnmobils angebracht werden darf. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Fahrräder während der Schließzeit mit einer Plane abgedeckt werden dürfen, die während der Öffnungszeit des Campingplatzes entfernt werden muss und in jedem Fall ästhetisch akzeptabel sein muss.
Außerdem ist es verboten, die freie Bodenfläche mit nicht durchlässigen Planen abzudecken. Als Alternative ist ein kleiner Durchgang mit Pflasterung im Freien, ausschließlich für den Eingang des Wohnmobils und um das Wohnmobil selbst herum, erlaubt. Für den Durchgang von der Straße zum Eingang des Wohnmobils sind zwei Reihen von Stellplätzen erlaubt, und eine Reihe entlang der Umrandung, mit einer Standardgröße von 40 cm x 40 cm.
Die Installation jeglicher Art von Zaun, oder Stangen oder Ketten, abnehmbar und nicht abnehmbar, die den dem Kunden zugewiesenen Stellplatz abgrenzen, ist nicht erlaubt.
Stellt die Direktion Unstimmigkeiten zwischen der erteilten Genehmigung und der vom Kunden tatsächlich errichteten Anlage fest, ordnet sie die sofortige Anpassung der Genehmigung oder deren Entfernung auf Kosten des Kunden an. Wird keine Anpassung vorgenommen, veranlasst die Direktion direkt die Entfernung auf Kosten und unter der Obhut des Kunden.
Die Entfernung auf Kosten und unter der Obhut des Kunden wird auch im Falle der Nichteinhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und regionalen Vorschriften veranlasst.
Im Falle des Kaufs eines Mobilheims direkt vom Campingplatz verpflichtet sich der Kunde, niemals und ohne Grund den äußeren Zustand der Struktur zu verändern und Strom und Gas je nach Verbrauch zu bezahlen.
In jedem Fall, am Ende des Saison- oder Jahresvertrags, von Zeit zu Zeit im Gange, wenn die Direktion der Ansicht ist, dass der Stellplatz aus irgendeinem Grund frei ist, müssen die Strukturen auf die Pflege und Kosten des Kunden entfernt werden.
Der neue Vertrag für die folgenden Jahre, Saison- oder Jahresvertrag, unterliegt der vollständigen Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen und der anderen Vorschriften des Campingplatzes und des Gesetzes.
ART. 15 – Einlagerung Winter
Schließt der Kunde einen Winterlagervertrag mit dem Campingplatz ab, müssen die Wohnwagen, Trolleys und Vor-Caravans bei Schließung des Campingplatzes auf dem Stellplatz zurückgelassen werden und können vom Campingplatz auf den Parkplatz gebracht werden; sie werden zu Beginn der nächsten Saison wieder vom Campingplatz auf den Stellplatz gestellt. Wohnwagen und Trolleys müssen mit Planen abgedeckt werden, um die Bewegung nicht zu behindern. Der Anschluss an die Stromsäule muss vor der Abreise ausgesteckt werden. Es dürfen keine Gasflaschen oder anderes brennbares Material im Inneren gelassen werden. Es ist verboten, jegliche Art von Ausrüstung, Mobiliar, Kleidung und persönliche Gegenstände in den Wohnwagen und Einrichtungen zurückzulassen. Der Campingplatz versichert die abgestellten Wohnwagen und sonstigen Ausrüstungsgegenstände gegen Diebstahl, Vandalismus und Feuer; er haftet nicht für Diebstahl und sonstige Schäden (Feuer usw.) an den auf den Stellplätzen abgestellten Gegenständen.
ART. 16 – Verlorengegangene Gegenstände
Gegenstände, die auf dem Campingplatz gefunden werden, müssen der Direktion zur rechtlichen Verfolgung übergeben werden.
ART. 17 – Strandservice, Schwimmbad und Sportgeräte
- Die Gäste des Stellplatzes haben das Recht auf einen schattigen Platz (nur Sonnenschirm) in den von der Direktion angegebenen Badeanstalten. Auf Anfrage müssen die Gäste dem Personal den entsprechenden “PASS” vorzeigen, der es ihnen erlaubt, den Sonnenschirm zu benutzen. Gäste von Mobilheimen können auf Anfrage den Strandservice (1 Sonnenschirm + 2 Liegen) gegen Zahlung der vom Campingplatz angegebenen Gebühr in Anspruch nehmen.
- Kunden, die Zugang zum Schwimmbad haben, müssen einen regulären “PASS” persönlichen PASS” besitzen; sie müssen Gummischuhe tragen und dürfen nur in Badekleidung erscheinen.
- Die maximale Tiefe des Schwimmbeckens beträgt 150 cm, die minimale Tiefe 90 cm; die Tiefe des Kinderbeckens beträgt 70 cm;
- Höchstens 435 Personen können das Schwimmbecken zu den am Eingang angezeigten Zeiten gleichzeitig betreten;
- Kinder unter 12 Jahren, die nicht in Begleitung eines Erwachsenen sind, dürfen das Schwimmbad nicht betreten;
- ein Badetuch, ein Bademantel, eine kleine Tasche sind im Schwimmbad erlaubt;
- Fahrräder, Bälle, anderes Spielzeug und Tiere sind im Schwimmbad nicht erlaubt;
- Die Toiletten befinden sich im Schwimmbad und neben dem Eingang;
- Es ist obligatorisch, vor dem Baden zu duschen und ein Fußbad zu nehmen;
- Es wird empfohlen, nicht innerhalb von 3 Stunden nach einer Mahlzeit zu baden;
- Im Schwimmbad ist es verboten zu tauchen, am Beckenrand zu laufen, Ball oder Fußball zu spielen, Lunchpakete zu essen, im Freien zu schwimmen;
- Die Benutzung des Whirlpools ist nur für einen Zyklus erlaubt, danach muss der Platz für den nächsten Kunden verlassen werden.
- Die Benutzung der Sauna ist kostenlos, eine Reservierung ist erforderlich; sie ist für Minderjährige unter 18 Jahren und für Personen mit bestimmten Krankheiten, die mit ihrer Benutzung nicht vereinbar sind, verboten.
- Die Benutzung des Fußballplatzes ist kostenlos; der Schlüssel wird gegen eine Kaution ausgehändigt.
- Die Benutzung der Geräte in der Turnhalle und im Freien ist nur für Erwachsene erlaubt; Minderjährige unter 14 Jahren müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
ART. 18 – Haftung und Versicherung
- Die Benutzung der Sport- und Freizeiteinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Sie werden gebeten, auf Ihre persönlichen Gegenstände zu achten und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen; Geld und Wertsachen dürfen nicht unbeaufsichtigt in Wohnwagen, Zelten oder Wohneinheiten zurückgelassen werden.
- Außerdem haftet die Direktion nicht:
- für den Diebstahl von Wertsachen und Wertgegenständen, die nicht ihrer Obhut anvertraut wurden;
- für den Diebstahl von Gegenständen, die aufgrund mangelnder Vorsichtsmaßnahmen seitens des Gastes entstanden sind;
- für Schäden, die von anderen Gästen, höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Insekten, Krankheiten und Epidemien, auch an Pflanzen, oder anderen Ursachen verursacht wurden, die nicht auf das Verschulden des Campingplatzpersonals zurückzuführen sind.
- Die Camper werden gebeten, im Voraus eine Versicherung abzuschließen, die sowohl die Einrichtungen und Ausrüstungen als auch die Risiken des Campings abdeckt, einschließlich der Schäden, die anderen Gästen und dem Campingplatz zugefügt werden.
- Es ist außerdem ratsam, einen für die verwendete Ausrüstung geeigneten Feuerlöscher mitzuführen.
- Beim Verlassen des Campingplatzes müssen alle elektrischen Geräte, einschließlich Kühl- und Gefrierschränke, ausgeschaltet werden. Der Campingplatz haftet nicht für Schäden, die durch die Unterbrechung der Stromversorgung entstehen.
ART. 19 – Ausweisung
- Die Direktion behält sich das Recht vor, Personen auszuweisen, die nach ihrem Ermessen gegen die Hausordnung verstoßen oder in irgendeiner Weise die Harmonie und den Geist der Unterkunft stören und den reibungslosen Ablauf des Gemeinschaftslebens und die Interessen der Unterkunft beeinträchtigen.
- Kunden, die bereits ausgeschlossen oder abberufen wurden, dürfen den Campingplatz nur mit einer neuen, besonderen Genehmigung der Direktion wieder betreten.
BUCHUNGSBEDINGUNGEN – PINETA SUL MARE
- Die Reservierung von Unterkunftseinheiten (Mobilheime, Ferienhäuser) kann per E-Mail unter unseren Kontaktdaten oder direkt auf unserer Website über das Online-Buchungssystem vorgenommen und abgeschlossen werden. Die Buchung ist persönlich und gilt nur für Personen, deren persönliche Daten im Buchungsvertrag angegeben sind.
- Nach Erhalt der Buchungsanfrage schickt der Camping Village Pineta sul Mare dem Kunden einen Kostenvoranschlag für den Aufenthalt, in dem die Art der Unterkunft, das Ankunfts- und Abreisedatum, der genaue Betrag für den Aufenthalt, die Zahlungsweise für die Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags und der Restbetrag angegeben sind.
- Der Kostenvoranschlag muss vom Kunden inhaltlich überprüft und per E-Mail zur Annahme bestätigt werden.
- Der Kunde, der seinen Aufenthalt reservieren möchte, muss die Anzahlung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Kostenvoranschlags leisten und den Restbetrag spätestens 12 Tage vor dem Anreisedatum im Camping Village Pineta sul Mare auf folgende Weise bezahlen:
- per Banküberweisung
Begünstigter Glamping Cesenatico Srl – Credit Agricole CARIPARMA –
IT48A0623024043000030050365 – Grund: Bitte geben Sie die Buchungsnummer an
Für Buchungen, die in den 12 Tagen vor dem Anreisedatum getätigt werden, muss der Kunde den Gesamtbetrag des Aufenthalts gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung bezahlen.
Mit der Buchungsbestätigung und der Zahlung der Anzahlung/des Restbetrages kommt der Buchungsvertrag zustande und ist damit verbindlich. Wenn der Kunde den Aufenthalt ganz oder teilweise storniert oder Änderungen wünscht, die nicht unter Punkt l (elle) aufgeführt sind, gilt die Gebühr in jedem Fall als fällig.
Für Sonderangebote gelten besondere Vertragsbedingungen.
Die Kurtaxe, falls zutreffend, und nicht gebuchte Zusatzleistungen sind vor Ort zu zahlen.
WARNUNG: Die Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen stellt eine ausdrückliche Kündigungsklausel dar, so dass Pineta sul Mare Camping Village den Vertrag rechtmäßig auflöst, unbeschadet des Ersatzes von weiteren Schäden, die Pineta sul Mare Camping Village erleidet. - Bei der Ankunft in Pineta sul Mare Camping Village muss sich der Kunde mit seiner Buchungsbestätigung an der Rezeption melden. Die gebuchte Unterkunft steht den Gästen ab 16.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bei verspäteter Abreise (nach 10.00 Uhr) stellt Pineta sul Mare Camping Village dem Kunden den Tagestarif des belegten Objekts in Rechnung, wie in der Preisliste für die Öffentlichkeit angegeben. Wenn der Kunde nicht bis 10.00 Uhr am nächsten Tag der Reservierung im Pineta sul Mare Camping Village eintrifft, behält sich die Direktion das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und die Verfügbarkeit an einen Dritten zu vergeben.
- Die Endreinigung ist obligatorisch und beträgt €. 50,00, zahlbar gleichzeitig mit dem Restbetrag.
- Stornierungsanfragen für bestätigte Buchungen müssen schriftlich und per E-Mail erfolgen. Für Stornierungen aus Gründen, die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Bei Stornierungen aus Gründen, die nicht durch die Versicherungspolice abgedeckt sind und die innerhalb von 7 Tagen vor dem Anreisedatum schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden, wird dem Kunden ein Alternativaufenthalt innerhalb der laufenden Saison angeboten. Sollte der Kunde den Urlaub nicht antreten können, wird die Anzahlung am Ende der Sommersaison per Banküberweisung zurückerstattet. Wird einbehalten €. 80,00 wird von der Kaution abgezogen werden. Keine Rückerstattung è erwartet für Stornierungen nach der oben angegebenen Frist.
- Stellplatzbuchungen werden für einen Mindestaufenthalt von 7 Nächten mit 2 zahlenden Erwachsenen akzeptiert; im August, Mindestaufenthalt von 14 Nächten.
Der Kunde, der eine Reservierung für den Aufenthalt vornehmen möchte, muss die Anzahlung innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Angebots leisten und den Gesamtbetrag spätestens 12 Tage vor dem Ankunftsdatum im Camping Village Pineta sul Mare bezahlen, und zwar auf folgende Weise:
- per Banküberweisung
Begünstigter Glamping Cesenatico Srl – Credit Agricole CARIPARMA –
IT48A0623024043000030050365 – Grund: Bitte geben Sie die Buchungsnummer an
Für Buchungen, die in den 12 Tagen vor dem Anreisedatum getätigt werden, muss der Kunde den gesamten Betrag des Aufenthalts gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung bezahlen.
Im Falle einer Stornierung, die schriftlich und per E-Mail innerhalb von 7 Tagen nach dem Anreisedatum mitgeteilt werden muss, wird dem Kunden ein alternativer Aufenthalt innerhalb der laufenden Saison vorgeschlagen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, den Urlaub zu nehmen, wird die Anzahlung per Banküberweisung am Ende der Sommersaison zurückerstattet. Wird abgezogen €. 40,00 wird von der Anzahlung als Bearbeitungsgebühr abgezogen. Bei Stornierungen nach der oben genannten Frist wird keine Rückerstattung vorgenommen. Bei der Ankunft im Pineta sul Mare Camping Village muss sich der Kunde mit seiner Buchungsbestätigung an der Rezeption melden. Die gebuchte Unterkunft steht dem Kunden ab 12.00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung und muss bis 12.00 Uhr am Abreisetag geräumt sein. Bei verspäteter Abreise (nach 12.00 Uhr) berechnet Pineta sul Mare Camping Village dem Kunden den Tagestarif für den belegten Stellplatz gemäß der Preisliste für die Öffentlichkeit. Wenn der Kunde am nächsten Tag der Reservierung nicht bis 10.00 Uhr im Pineta sul Mare Camping Village eintrifft, behält sich die Direktion das Recht vor, die Reservierung zu stornieren und den Platz einem Dritten zur Verfügung zu stellen. - Mit der Bestätigung des Angebots akzeptiert der Kunde die Buchungsbedingungen, die aktuelle Preisliste und verpflichtet sich, die Regeln des Pineta sul Mare Camping Village gewissenhaft einzuhalten. Die Direktion hat das Recht, den Buchungsvertrag zu kündigen, wenn der Unterzeichner, seine Familienmitglieder und/oder Gäste die geltenden Vorschriften nicht einhalten.
- Hinsichtlich der Tiere sind Hunde aller Größen auf dem Campingplatz erlaubt, mit Ausnahme der folgenden Rassen: Rottweiler, neapolitanische Dogge, Korsen, Bulldogge, Pitbull, Bullterrier, Dogo und bestimmte Arten von Schäferhunden, Hunde der Familie der Molosser und Kreuzungen zwischen diesen Rassen. Andere Haustiere sind erlaubt, wobei maximal 2 Haustiere pro Einrichtung zugelassen sind. Hunde müssen an der Leine geführt werden und sollten einen Maulkorb tragen; ihr Zutritt liegt im Ermessen der Direktion.
- Alle Werbeaktionen (Sonderangebote, Last-Minute-Angebote usw.), die im Laufe des Jahres durchgeführt werden, können nicht rückwirkend gelten.
- Es werden keine Änderungen der persönlichen Daten, der Teilnehmerzahl oder der zusätzlichen Leistungen gegenüber den Angaben in der Buchungsbestätigung akzeptiert, es sei denn, sie werden innerhalb von 10 Tagen vor dem Anreisedatum mitgeteilt. Alle Einrichtungen des Feriendorfs und des Campingplatzes stehen daher nur den Personen zur Verfügung, die auf dem Datenblatt angegeben sind, das zusammen mit der Anzahlung/dem Restbetrag übersandt wurde.
- Empfehlungen von Kunden bezüglich der bevorzugten Lage des Feriendorfs oder der Einrichtungen des Campingplatzes werden als solche behandelt und haben keinen vertraglichen oder absoluten Garantiecharakter, da die Zuteilung vor Ort nach dem alleinigen Ermessen von Pineta sul Mare Camping Village erfolgt.